AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ingenieurbüros „Voglsam Experts“

 

1. Geltung

Wir erbringen unsere Leistung ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGBs“). Diese gelten auch für alle zukünftigen Verträge zwischen Anbieter und Auftraggeber, insbesondere für Zusatzaufträge. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Diese AGB gelten für Konsumenten, auf Sonderregeln für Unternehmer ist ausdrücklich hingewiesen.

 

2. Vertragsanbot / Vertragsschluss / Leistungsumfang:

2.1. Sofern nichts anderes angegeben wird, sind unsere Angebote (= Aufforderungen zur Anbotstellung) unverbindlich und freibleibend.

2.2. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Abmachungen zu treffen, die von unseren AGB oder Listenpreisen abweichen. Diesbezügliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung.

2.3. Wir sind berechtigt, den erteilten Auftrag ganz oder teilweise durch Dritte erledigen zu lassen.

 

3.) Honorar

3.1. Alle Honorare sind in Euro exklusive USt angegeben. Die Abrechnung erfolgt nach angefangenen halben Stunden. Der jeweils gültige Stundensatz ist auf der homepage www.voglsam-experts.at ersichtlich. Die Honorare wurden am 1.1.2023 zuletzt angehoben.

3.2. Bei der Leistungserbringung anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc sind zusätzlich zum Honorar zu ersetzen.

3.3. Wir sind berechtigt, jederzeit Zwischenabrechnungen zu legen und Akonti zu verlangen.

 

4. Zahlung und Zahlungsverzug:

4.1. Das Honorar ist mit Rechnungslegung fällig. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf unserem Konto als Zahlung.

4.2. Weiters sind wir berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen fällig zu stellen, auch beim Verbraucher, sofern eine Leistung des Auftraggebers zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Auftraggeber unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben. Außerdem behalten wir uns im Falle der Zahlungssäumnis des Auftraggebers das Recht vor, jegliche weitere Leistung einzustellen, bis der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nachkommt und sämtliche offene Honorare beglichen hat.

4.3. Die Berechtigung des Auftraggebers zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Bei verschuldetem Zahlungsverzug eines Unternehmers um mehr als 10 Tage sind wir berechtigt, Verzugszinsen gem § 456 UGB zu berechnen bzw. nach unserer Wahl auch den Ersatz des tatsächlichen Schadens. Mahn- und Inkassospesen werden nach § 458 UGB verrechnet.

4.4. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

4.5. Bei verschuldetem Zahlungsverzug können wir gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz verrechnen, darüber hinausgehenden Verzugsschaden jedoch nur bei gesonderter Vereinbarung. Die Mahnkosten in Höhe von € 20,- bis 40,- pro Mahnung sind vom Schuldner zu ersetzen.

 

5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers:

5.1. Unsere Pflicht zur Erbringung der Leistung beginnt frühestens, sobald

5.1.1. der Auftraggeber die notwendigen (Spezial-) Vollmachten erteilt hat,

5.1.2. alle sonstigen, rechtlichen oder auch vertraglich vereinbarten Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung geschaffen hat, und uns die beim Auftraggeber angeforderten Informationen (insbesondere auch Termine und Fristen) zeitgerecht übermittelt wurden. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden.

5.2. Der Auftraggeber hat allfällige erforderliche Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen selbst und auf eigene Kosten zu veranlassen.

 

6. Leistungsausführung, -fristen und -termine:

6.1. Sachlich gerechtfertigte Teilleistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

6.2. Fristen und Termine verschieben sich insbesondere bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und nicht von uns verschuldeter Verzögerung und sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenen Zeitraum, während dem das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Bindung an einen Vertrag unzumutbar machen.

6.3. Wird die Leistungsausführung durch dem Auftraggeber zurechenbare Umstände verzögert oder unterbrochen, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.

6.4. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Auftraggeber ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

6.5. Wenn der Auftraggeber Unterlagen, Schriftstücke, Projekte, Pläne oder sonstige für die von uns zu erbringende Leistung erforderliche Angaben zurückhält, darüber nicht informiert oder sonstwie nicht zur Verfügung stellt, obwohl diese Unterlagen für unsere Leistungserbringung nötig sind, so sind wir zum sofortigen Rücktritt vom Auftrag berechtigt.

 

7. Geistiges Eigentum:

7.1. Die Urheberrechte an den von uns und von uns beauftragten Dritten geschaffenen Werke ( Berichte, Gutachten, Berechnungen Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen) verbleiben bei uns.

7.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen oder vertraglichen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

7.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

7.4. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt uns zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Auftragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche (zB Unterlassung, Schadenersatz).

 

8. Gewährleistung:

8.1. Für Verbraucher gelten die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.

8.2. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt spätestens wenn der Auftraggeber die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat, bzw sobald die Leistungserbringung abgeschlossen ist

8.3. Sind die Mängelbehauptungen des Auftraggebers unberechtigt, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

8.4. Behebungen eines vom Auftraggeber behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Auftraggeber behaupteten Mangels dar.

8.5. Eine etwaige Nutzung oder Verwendung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursache in Erhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Auftraggeber unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

8.6. Den Auftraggeber trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mängelfeststellung durch uns zu ermöglichen.

8.7. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen nach Punkt 5.1.2 fehlerhaft, unvollständig, verspätet oder gar nicht zur Verfügung gestellt wurden. Dies gilt insbesonders für Termine und Fristen in Verfahren aller Art, bei denen wir unsere Leistung als Verfahrenscoach oder Betriebsanlagencoach erbringen.

8.8. Im Bereich des Verfahrenscoachings oder Betriebsanlagencoachings schulden wir kein Ergebnis sondern bloße Bemühung, da behördliche Entscheidungen nicht vorhersehbar sind.

8.9. Für auftraggeberseitig beigestellte(s) Informationen, Material, Geräte oder ähnliches wird keine Gewährleistung übernommen.

8.10. Sonderregelungen für unternehmerische Auftraggeber:

8.10.1. Mängel sind unverzüglich nach Empfang nach Abgabe bzw Erbringung der Leistung, spätestens innerhalb von 8 Tagen, versteckte Mängel binnen 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen, der Fehler deutlich zu beschreiben und mit Beweismaterial (zB Lichtbilder) zu belegen.

8.10.2. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Leistung als genehmigt.

8.10.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 12 Monate ab Übergabe an den Auftraggeber. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.

8.10.4. Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt.

8.10.5. Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neuerstellung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber oder ein von uns nicht ermächtigter Dritter Änderungen an der Leistung vorgenommen hat.

 

9. Haftung

9.1. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir nur für den Ersatz von Schäden, die wir grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden.

9.2. Die Haftung ist zudem betragsmäßig begrenzt (s. aber Pkt 9.5.2 – Versicherungshinweis): Bei einer Auftragssumme bis € 250.000,- : höchstens € 12.500,- bei einer Auftragssumme über € 250.000,- 5% der Auftragssumme, max. jedoch € 400.000,-

9.3. Ebenso ist unsere Haftung bei Schäden ausgeschlossen, die durch Nichtbefolgen von Handlungsanweisungen durch den Auftraggebern oder nicht von uns autorisierte Dritte verursacht ist.

9.4. Von Auftraggebern übergebene Informationen werden grundsätzlich nicht gesondert auf deren Richtigkeit überprüft, sondern vertrauen wir auf deren Richtigkeit. Für aus der Unrichtigkeit solcher Informationen resultierende Schäden haften wir demnach nicht und allfällige daraus resultierende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

9.5. Sonderregelung für unternehmerische Auftraggebern:

9.5.1. Schadensersatzansprüche unternehmerischer Auftraggeber sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis vom Schaden gerichtlich geltend zu machen.

9.5.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Leistung, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist.

 

10. Elektronischer Geschäftsverkehr:

10.1. Aufträge oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Auftraggebers können unter Verwendung unserer elektronischen Formulare und per E-Mail gültig abgesandt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber des fehlerfreien Zugangs bei uns. Übermittlungsfehler – gleich welcher Ursache – gehen zu Lasten des Auftraggebern.

10.2. Wir behalten uns vor, wegen einer eingetretenen Fehlfunktion unserer Datenverarbeitungsanlage unverzüglich durch geeignete Mittel (individuelle Nachricht, Bekanntgabe auf unseren Webseiten) die Wirksamkeit einzelner oder zeitlich bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungen zu widerrufen und die nochmalige, gültige Übermittlung derselben vorzunehmen oder zu erbitten.

 

11. 11. Rechtswirksamkeit, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Datenerfassung:

11.1. Erfüllungsort ist an unserer Geschäftsanschrift.

11.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes (zB IPRG, Rom I VO etc) und des UN Kaufrechts.

11.3. Als Gerichtsstand wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Unternehmenssitz des Auftragnehmers vereinbart.

11.4. Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

11.5. Die mit unseren Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen, Auftrags-, Liefer- und Rechnungsanschrift, Auftragsdatum, aufgetragene Dienstleistungen, Auftragsumfang, Honorar, Leistungstermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc) werden in unserer EDV gespeichert und weiterverarbeitet. Der Auftraggeber erklärt dazu sein Einverständnis.

 

 

Diese AGB (Vs 3) sind gültig ab 13.3.2017

Ing. Manfred Voglsam

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