Erstellung betriebstypologischer Gutachten
Baubewilligung für Betriebe
Solche Gutachten sind dann notwendig, wenn ein Betrieb, welcher in einer nicht passenden Flächenwidmung neu bauen oder erweitern will, eine Baubewilligung beantragt.
Hier lässt die OÖ. Betriebstypenverordnung die Möglichkeit zu, mit einem solchen "betriebstypologischen Gutachten" den Nachweis zu erbringen, dass der Betrieb aufgrund einer bestimmten Spezialisierung oder einer meist sehr geringen Größe in der an sich unpassenden Flächenwidmung trotzdem zulässig ist.
Diese Gutachten sind bei der Baubehörde vorzulegen und entscheiden ganz wesentlich darüber, ob eine Baubewilligung erteilt werden kann oder nicht!
Nachdem Amtssachverständige von Betrieben solche Aufträge nicht annehmen können, ist unweigerlich ein privater Sachverständiger beizuziehen, welcher sowohl im Fachbereich Raumplanung als auch im Fachgebiet Baupolizei kompetent ist.
Diese Leistung kann ich als einer der ganz wenigen Spezialisten in Österreich anbieten.