Ingenieurleistungen für Raumplanung
Hilfe bei Widmungen und Bebauungsplänen
Wir erstellen keine Flächenwidmungs- oder Bebauungspläne, stellen jedoch unser Fachwissen bei Umwidmungen, Änderungen und Interpretation von Bebauungsplänen zur Verfügung.
Wir erstellen auch Gutachten über gesetzliche Definitionen und Begriffsbestimmungen wie z.B Vorhandensein eines "geschlossen bebauten Gebietes" oder andere Fachgebiete, die ein Naheverhältnis zwischen Raumplanung und Baurecht aufweisen..
Nachdem die Amtssachverständigen grundsätzlich keine Übereinstimmung von Bauvorhaben mit Bebauungs- oder Flächenwidmungsplänen mehr vornehmen, wird diese Dienstleistung - auch und vor allem für Baubehörden - immer wichtiger. Was die Amtssachverständigen nicht machen - WIR KÖNNEN ES!