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FAQ häufige Fragen

Wir bemühen uns, Ihnen bereits hier vorab einige Fragen zu beantworten

 

Was ist Verfahrenscoaching?

Wenn man etwas bauen will, braucht man in vielen Fällen eine Genehmigung durch zumindest eine Behörde wie z.B. eine Baubehörde.

Der Verfahrenscoach begleitet Sie durch den Behördendschungel und durch alle Bestimmungen, die wichtig sind. Er ist aber kein Rechtsanwalt, sondern ein Techniker wie z.B. ein Bauingenieur mit dem erforderlichen rechtlichen Hintergrundwissen.

Der Verfahrenscoach hilft ihnen nicht nur bei der Einhaltung rechtlicher Bestimmungen wie z.B. die Einhaltung eines Abstandes von einem Gebäude zur Nachbargrenze, sondern er kennt sich auch in der Technik aus. Damit kann er Sie auch vor ungerechtfertigten Auflagen der Behörde schützen.


Was ist Betriebsanlagencoaching?

Im Prinzip ist das dasselbe wie Verfahrensoaching, nur halt im Zusammenhang mit Betriebsanlagenverfahren, die nicht bei der Baubehörde ( = der Bürgermeister ), sondern bei der Gewerbebehörde ( = Bezirkshauptmannschaft ) abzuwickeln sind.

Der BA-Coach kennt sich daher auch in allen gewerberechtlichen Bestimmungen wie z.B. Gewerberecht, Wasserrecht, Arbeitnehmerschutzbelange, Brandschutz usw. aus und ist daher der „Universalfachmann“ bei gewerbebehördlichen Einreichungen.


Was macht ein Betriebsanlagencoach?

Zuerst berät er Sie darüber, welche Genehmigungen sie eigentlich benötigen. Davon gibt es ja einige, die in Frage kommen können.

Beim Neubau einer Betriebsanlage ist ja mit Sicherheit gleichzeitig auch eine Baubewilligung zu beantragen. Oder vielleicht zusätzlich eine wasserrechtliche Genehmigung z.B. für die Versickerung von Regenwässern von einem Parkplatz. Dann wird zuerst mal abgeklärt, was rechtlich und technisch überhaupt möglich ist.

Dann wird festgelegt, welche Projekte für die Einreichung zu erstellen sind und wer diese Projekte machen soll und kann. Dann sammelt der BA-Coach die Projekte ein, prüft sie auf Richtigkeit und dann wird bei den Behörden eingereicht.


Eine Behörde macht Probleme. Was ist zu tun?

Der Betriebsanlagencoach ist der Ansprechpartner für die Behörden und deren Sachverständige. Er wurde vom Kunden mit einer Vollmacht ausgestattet, die den Umgang und die Akteneinsicht mit den Behördenvertretern ermöglicht.

Wenn ein Amtssachverständiger im Projekt Mängel erkennt, ist es die Aufgabe des BA-Coaches, sich um diese zu kümmern und die geforderte Projektsergänzung zu beschaffen und nachzureichen.


Es ist alles ok und die behördliche Verhandlung wird anberaumt. Was ist zu tun?

Der Betriebsanlagencoach vertritt – auf Wunsch - den Bauherrn bei der Verhandlung, erläutert das Projekt und diskutiert mit den Sachverständigen, wenn noch Fragen offen sind. Er vertritt den Bauherrn ähnlich wie ein Anwalt, nur zusätzlich mit dem fachlichen Wissen eines Technikers ausgestattet. Wenn alles glatt über die Bühne gegangen ist, erteilen die Behörden dann die Bewilligungen. Damit endet die Aufgabe des Betriebsanlagencoaches.

Tipp: Nachdem der BA- Coach die Betriebsanlage schon sehr gut kennt, macht es, wenn er diese Leistung auch anbietet, durchaus Sinn, ihn zukünftig mit der gesetzlich erforderlichen § 82b – Eigenüberprüfung der Betriebsanlage zu betrauen. Das spart viel Zeit und Geld.


Was ist ein nichtamtlicher Sachverständiger?

Grundsätzlich bedient sich eine Behörde praktisch immer bei ihren amtlichen Sachverständigen, die ihr zur Verfügung stehen.

In gewissen Fällen, wo z.B. kein amtlicher Sachverständiger zur Verfügung steht, kann die Behörde auch einen nichtamtlichen, also einen Privat-Sachverständigen beauftragen. Dieser ist allerdings vom Bauherrn zu bezahlen, was manchmal abschreckt, aber leider alternativlos ist.

In Oberösterreich ist die Beiziehung von Privatsachverständigen die absolute Ausnahme. Allerdings gibt es jetzt seit ein paar Jahren schon in der Gewerbeordnung einen Rechtsanspruch auf einen nichtamtlichen Sachverständigen im Betriebsanlagenverfahren. Aber nur in Betriebsanlagenverfahren.


Wie kommt man zu einem nichtamtlichen Sachverständigen?

Man muss gleichzeitig mit dem Ansuchen um Betriebsanlagengenehmigung auch einen Antrag auf Beiziehung eines nichtamtlichen Sachverständigen bei der Gewerbebehörde stellen. Dabei muss dabei stehen, für welches Fachgebiet der nichtamtliche SV beigezogen werden soll ( z.B. Gewerbetechnik, Maschinenbau, Lärm, usw…). Die Behörde muss sich dann um einen geeigneten Privatsachverständigen kümmern.

Achtung: Man hat keinen Anspruch auf eine gewisse Person, die als Sachverständiger fungieren soll. Den sucht die Behörde aus!


Was ist eine Überprüfung gem. § 82b Gewerbeordnung?

Dabei handelt es sich um die Eigenüberprüfung aller Betriebsanlagen, die eine solche Genehmigung haben.

Diese Überprüfung ist alle 5 Jahre verpflichtend.

Früher hat das die Behörde gemacht, seit vielen Jahren müssen sich aber die Betriebe selbst überprüfen. Man hat dann zwar nicht mehr die Behörde im Haus, aber welcher Betriebsinhaber kennt sich schon mit allen für eine Betriebsanlage relevanten gesetzlichen Bestimmungen aus? ( das sind übrigens hunderte… )


Gibt es Förderungen?

Für das Betriebsanlagencoaching gibt es nach aktuellem Stand eine Förderung der WKOÖ. Bitte den jeweiligen aktuellen Stand der Förderung hinterfragen! Derzeit sind es 600 Euro exkl. USt. bei einer Honorarsumme von mind. 800 Euro exkl. USt..


Was ist ein betriebstypologisches Gutachten?

Das ist ein Gutachten aus dem Fachbereich der Raumplanung, vorzulegen bei Baubehörden. Grundsätzlich gibt es eine gesetzliche Grundlage, die sogenannte OÖ. Betriebstypenverordnung, worin geregelt ist, in welcher Widmungskategorie eines Flächenwidmungsplanes der jeweilige Betrieb zulässig ist oder eben auch nicht.

So zum Beispiel benötigt eine Tischlerei die Widmung „Betriebsbaugebiet“. Die Widmung „Gemischtes Baugebiet“ wäre hier zu wenig.

Es gibt manchmal aber auch Sonderfälle von Betrieben, die auf Grund ihrer - meist sehr geringen – Größe, oder aber auch wegen einer bestimmten Spezialisierung durchaus in einer nicht so strengen Widmungskategorie eingeordnet werden könnten. Um solches gegenüber der Baubehörde nachweisen zu können, bedarf es eines Gutachtens, welches vom Antragsteller vorzulegen ist – eben ein „betriebstypologisches Gutachten“. Nachdem ein Amtssachverständiger ein solches Gutachten nicht machen kann ( weil ein Amtssachverständiger nicht im Auftrag eines Betriebs handeln kann ), ist hier ein Sachverständiger aus dem Bereich Raumplanung und Baupolizei notwendig.