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Gutachten für Private und Behörden 

 

Gutachten für Private

Nicht nur Ämter und Behörden benötigen Gutachten. Auch Privatpersonen, die einem amtlichen Gutachten auf gleicher fachlicher Ebene entgegentreten wollen, haben die Möglichkeit, einen privaten bzw. nichtamtlichen Sachverständigen zu beauftragen. Die Behörden und Verwaltungsgerichte haben diese Gutachten zu würdigen, wenn sie zumindest auf gleichem fachlichen Niveau wie das Amtsgutachten sind. Diese Gutachten erstellen wir für einen Bauwerber genauso wie z.B. für einen Nachbarn, welcher der amtlichen Entscheidung entgegentreten will.

 

Gutachten für Bau- Gewerbe- und Veranstaltungsbehörden

Nachdem die Personalsituation im amtlichen Sachverständigendienst immer schwieriger wird, greifen auch Behörden vermehrt auf nichtamtliche Sachverständige zurück. Wir bieten Gutachten für Baubehörden, Gewerbebehörden, Veranstaltungsbehörden und UVP-Behörden an. Hier können wir auf eine insgesamt 32-jährige Erfahrung zurückgreifen. Die Gutachten werden in ihrer Qualität genauso erstellt, wie es die Behörden verlangen.

 

Gutachten für Wasserverbände und andere Organisationen

Wasserverbände und Gemeinden sind öfters mit Berufungen zu Bescheiden über Wasser- und Kanalanschlussgebühren konfrontiert. Die dazu erforderlichen Gutachten auf Basis der gesetzlichen Grundlagen können wir erstellen.

 

Gutachten für Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne - auch für Baubehörden

Flächenwidmungs- und Bebauungspläne bieten leider viel zu oft Spielraum für unterschiedliche Interpretationen und Auslegungen. Vor allem Baubehörden werden mit dem Thema Überprüfung eines Bauvorhabens mit einem Flächenwidmungs- oder Bebauungsplan zu oft alleine gelassen. Wenn auch ein Ortsplaner nicht zur Verfügung steht - wir hingegen stehen bereit!

 

Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Solche Gutachten werden ausschließlich von Gerichten und Staatsanwaltschaften beauftragt und auch das nur im Rahmen der vorliegenden Zertifizierungen.